Die Justizminister*innen stellten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 25./26.05.2023 fest, dass „teilweise“ Angebote privater Schuldner- und Insolvenzberatungen existieren, „die für die sich in finanziellen Notlagen befindlichen Verbraucherinnen und Verbraucher wirtschaftlich nachteilig und ungeeignet sind, dem Ziel einer geordneten Schuldenregulierung zu dienen“. Diese Angebote führten dazu, „dass die wenigen vorhandenen finanziellen Ressourcen der Schuldnerinnen und Schuldner für die Schuldnerberatung aufgewandt werden, die Gesamtschuldenlast aber nicht verringert“ werde. Geeignete Schutzvorschriften sollen geprüft werden.
94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, Beschluss zu TOP I.26.