Wie Rechtsanwalt Kai Henning berichtet, widmet sich in erfrischender Weise Ulf Grote in der Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht (Nummer ZVI 2021, 171) der Entscheidung des Landgerichts Dresden vom 09.02.21. In diesem Fall hatte das Landgericht den steuerfreien Arbeitnehmer- Coronabonus für pfändbar gehalten. Grote kritisiert, dass die Prüfung ohne nachvollziehbares Schema vorgenommen wurde. Es stellt in den Raum, dass die Rechtsprechung des BGH und des BAG zur Unpfändbarkeit von steuerfreien Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen ignoriert bzw. nicht bekannt sein könnte und dass die Urteilsfindung an den Arbeitsalltag eines Paketzustellers völlig lebensfremd erfolgt sei. Es wundert Grote zum Abschluss dann kaum noch, dass das LG Dresden auch die Nicht-zulassung der Rechtsbeschwerde entgegen den aktuellen Vorgaben des BVerfG nicht begründet hat.